Pressemitteilung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Pfungstadt: Antworten zur Anfrage der Pfungstädter Woche zum Antrag des Bürgermeisters zum Thema Brauerei/Baugebiet in der STAVO am 12.12.22

Anfrage der Pfungstädter Woche vom 05.12.2022

"Sehr geehrte Fraktionsvertreter,

wie ich von Bürgermeister Koch erfahren habe, plant er für die kommende Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember mit einem Antrag zum Thema Brauerei/Baugebiet. Darin geht es um das Durchführen einer repräsentativen Bürgerbefragung im Sinne der Bürgerinitiative „Brauen statt bauen“. Den Antrag finden Sie auch im Anhang. Hierzu interessiert mich für meine aktuelle Berichterstattung in unseren Titeln Ihre Meinung: Halten Sie den Antrag des Bürgermeisters für sinnvoll und werden Sie diesen unterstützen? Die von der BI gesammelten rund 5000 Unterschriften wurden von dort und aus dem Lager der Brauerei bisher als Zeichen gewertet, dass die Pfungstädter Bevölkerung für einen Erhalt der Brauerei sei. Wie sehen Sie das? Muss dieses Ergebnis mit einer Befragung nochmal neu aufgerollt werden, zumal dies wohl eine deutlich fünfstellige Summe Kosten verursacht?

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Vielen Dank und noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Weißmann"

Antwort der Fraktion:

Sehr geehrter Herr Weißmann,

vielen Dank für Ihre Fragen. Nachfolgend die Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Der Antrag des Bürgermeisters ist kein Änderungsantrag, sondern müsste u.E. als Neuantrag gestellt werden. Es ist auch sachlich falsch, dass die Bürgerinitiative bereits eine Petition gestellt hat. In dem Schreiben zur Übergabe der Unterschriften zur Einleitung eines Bürgerbegehrens schreibt die BI: „Sollte ein Bürgerbescheid scheitern, werden wir die Unterschriften zur Unterstützung einer Petition nach Artikel 16 der Verfassung des Landes Hessen respektive nach Artikel 17 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland einsetzen.“

Der Bürgermeister stellt es in seinem Schreiben zum „Änderungsantrag“ aber so da, als gäbe es die Petition bereits. Dies ist aus unserer Sicht eine bewusst falsche Interpretation des Bürgermeisters, uns liegt eine Petition der BI bisher nicht vor.

Der „Änderungsantrag“ des Bürgermeisters ist der Versuch einer groben Einflussnahme auf die Stadtverordnetenversammlung  und macht jetzt eindeutig klar, dass Herr Koch mit Interessen von Herrn Lauer und der Bürgerinitiative eng verknüpft ist.

Die Motivation des Bürgermeisters für diesen hohen Einsatz für ein Privatunternehmen, von dem die Stadt bisher keine bzw. kaum Gewerbesteuereinnahmen erhält, ist uns nicht klar. Der Bürgermeister lässt hier wieder einmal die nötige Neutralität vermissen.

Das weitere Ansinnen des Bürgermeisters, dass die konkrete Fragestellung einer Bürgerbefragung von der  Stadtverordnetenversammlung zu erarbeiten und zu beschließen ist, kann eigentlich nur als Witz verstanden werden! Es ist eine Posse, dass nun die Stadtverordnetenversammlung die Unfähigkeit und die mangelhafte rechtliche und inhaltliche Position der  BI, von Herrn Lauer, dem Bürgermeister und einigen Stadtverordneten, die aktiv bei der BI sind, ausbaden sollen.   

Die Bürgerinitiative hat 4606 Unterschriften eingereicht, davon wurden so viele geprüft, bis genügend für das notwendige Quorum (10% von ca. 20.000, d.h. ca. 2000 gültige Unterschriften) erreicht waren. Auch wenn alle der 4606 Unterschriften zulässig gewesen wären, bedeutet das immer noch, dass von den rund 20.000 Wahlberechtigten lediglich knapp  ¼ unterschrieben haben. Genau so könnte man sagen, dass ca.  15400 Wahlberechtigte dem Ansinnen der BI nicht zugestimmt haben, trotz massivem „Werbeaufwand“ der BI. Wie bereits mehrfach ausführlich dargelegt, ist das Bürgerbegehren aus vielen Gründen unzulässig. Ein maßgeblicher Grund, neben der Fristverstreichung,  liegt darin, dass die BI Formulierungen gewählt hat, die eine Meinungsäußerung darstellen, ohne diese als Meinung zu kennzeichnen und die objektiv falsch sind.  Es ist fraglich, ob die Pfungstädter Bürger*innen, die bei der Bürgerinitiative unterschrieben haben, ausreichend über die sachlichen und rechtlichen Tatsachen bezüglich der Brauerei  unterrichtet wurden.

Die Stadt Pfungstadt steht aus verschiedenen Gründen unter hohem Kostendruck (Schwimmbad, marode öffentliche Gebäude, Energiekosten u.v.m )und hat mit dem Hessentag einen weiteren Treiber für eine zusätzliche hohe Verschuldung. Auch aus diesen Gründen darf kein städtisches Geld dafür verwendet werden, weitere fragwürdige Hobbies (z.B. „Drohnengate“, Anmietung Tenne in der Kirchmühle) des Bürgermeisters zu finanzieren. Das Geld für eine Bürgerbefragung soll laut Herrn Koch aus den übriggebliebenen Mitteln für Personalkosten genommen werden. Aus unserer Sicht sind diese Mittel  im Personalbudget zu belassen und viel sinnvoller dafür einzusetzen, dem städtischen Personal , z.B. den Erzieherinnen in den Kindergärten, finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Eine Bürgerbefragung zur Brauerei würde auch nichts an den rechtlichen Grundlagen und Fakten ändern, das Ganze ist aus Sicht von Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Scheingefecht des Bürgermeisters und seiner Getreuen. Beim Hessentag, der weit größere Auswirkungen finanzieller und sonstige Art auf Pfungstadt hat, wurde auf eine Bürgerbefragung verzichtet, obwohl es hier damals einen echten Entscheidungsspielraum gab.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN sind nach wie vor bereit, einen Fortbestand der Brauerei zu unterstützen, allerdings nur auf Basis der ursprünglichen Vertragsgrundlagen, die Herr Lauer unterschrieben hat. Es darf nicht versucht werden, die unternehmerische Fehlentscheidung von Herrn Lauer auf Kosten von Steuergeldern und einer positiven Stadtentwicklung in Pfungstadt  aufzufangen!

Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird daher aus formalen und inhaltlichen Gründen den „Änderungsantrag“ des Bürgermeisters ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Seidelmann

Stadtverordnete

für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

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