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Der Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Pfungstadt und seine politische Arbeit vor Ort finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Die Mitgliedsbeiträge müssen an den Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgeführt werden.
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, dann können Sie dies gerne mit einer Spende auf unser Spendenkonto tun:
Sparkasse Dieburg
Kontoinhaber ist: Girokonto gemeinnützig – Pfungstadt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreis
IBAN: DE 42 5085 2651 0175 1101 54
BIC: HELADEF1DIE
Damit wir Ihnen eine Spendenquittung ausstellen und zusenden können, geben Sie bitte im Verwendungszweck das Stichwort "Spende" sowie Ihren Namen und die vollständige Adresse an.
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge. Dabei benötigt man für Zuwendungen bis 200 Euro keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Es ist dafür ausreichend, einen Kontoauszug einzureichen, aus dem die Spende hervorgeht. Trotzdem erhalten bei uns alle Spender*innen ab 50 Euro eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns eine Adresse vorliegt. Wir versenden diese stets zu Beginn eines neuen Jahres für die im Vorjahr getätigte Spende bzw. Spenden.
Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend ?
Für die Zuwendungen nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese muss zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden; der Spenden-Betrag wird im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen.
Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).
Beispiel 1: Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.
Beispiel 2: Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.
Beispiel 3: Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt.
Beispiel 4: Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.
Staatliche Unterstützung für Spenden
Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR je SpenderIn und Jahr erhalten die GRÜNEN 0,45 Euro je gespendeten Euro.
12.02. "Nie wieder war gestern?" Extrem rechte Positionen in der Mitte der Gesellschaft - Demokratie in Gefahr
Vortrag und Diskussion mit Sascha Schmidt, mit Yvonne Weyrauch Autor von „Rechter Terror in Hessen“, Wochenschau Verlag
Eine Veranstaltung von Arbeitskreis ehemalige Synagoge Pfungstadt e.V. u.a.
Mittwoch, 12.02.2025 Beginn: 19.00Uhr, Kulturhaus Ehemalige Synagoge Pfungstadt, Hillgasse 8 Weitere Informationen ->
15.02.2025 Info-Stand BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Pfungstadt (ca. 9:30 - 12:00 Uhr) beim Pfungstädter Wochenmarkt vor dem Stadthaus I in Pfungstadt
17.02.2025 Annalena Baerbock in Darmstadt, Wann: 18:00 Uhr, Einlass: 17:00 Uhr
Wo: darmstadtium, Schlossgraben 1, 64283 Darmstadt
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Informationen zum Einlass findest Du unter: https://www.gruene.de/artikel/informationen-zum-einlass
Lichtermeer für Demokratie und Menschenrechte in Pfungstadt
19.02.2025 um 18 Uhr: Die Pfungstädter Initiative für Demokratie lädt für den Mittwoch auf den Platz vor dem alten E-Werk in Pfungstadt ein, um durch ein Lichtermeer ein sichtbares Zeichen für Demokratie und Menschenrechte zu setzen.
Weitere Infos -->>
Das Aktionsbündnis "Pfungstadt hilft der Ukraine" bittet um Spenden, um Transporte von Hilfsgütern in die Ukraine finanzieren zu können! Spendenkonto der Stadt Pfungstadt:
Magistrat der Stadt Pfungstadt, IBAN: DE47 5085 0150 0029 0001 66, BIC: HELADEF1DAS (Sparkasse Darmstadt) mit dem Stichwort bei Verwendungszweck: "Transport"
---> Flyer zur Spendenaktion
Naturfreunde Pfungstadt sorgen sich um das Pfungstädter Moor
Wo bleibt das Wasser für unser Moor? Das fragen sich die Naturfreunde Pfungstadt und fordern eine zügige Wiedervernässung des Pfungstädter Moors, ein Ende des Redens und ein entschlossenes Handeln.
Der GRÜNE Stammtisch lädt wieder in Die Kirchmühle ein, Fr. 7.3. ab 19 Uhr. Diesmal zu Gast der Bürgermeister-Kandidat: John Kraft Nutzt die Gelegenheit und befragt ihn [...]