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Achtung:Wahlkampf (Schleuderfahrt) in der Pfungstädter Freiligrathstraße!!!

Die Antworten auf die Kleine Anfrage der FDP im Landtag (Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung bei durch das Land geförderten Straßenbauprojekten, vom 05.11.2020) zum Thema Sanierung Freiligrathstraße/Bahnhofsstraße enttarnt sowohl die Hegemann/SPD- als auch die FDP-Argumentation als reines Wahlgetöse! ->Weiterlesen mit einem Klick auf die Überschrift.

10.03.21 –

Die Antworten auf die Kleine Anfrage der FDP im Landtag (Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung bei durch das Land geförderten Straßenbauprojekten, vom 05.11.2020) zum Thema Sanierung Freiligrathstraße/Bahnhofsstraße enttarnt sowohl die Hegemann/SPD- als auch die FDP-Argumentation als reines Wahlgetöse!

Die SPD rührt weiter die apokalyptischen Wahltrommeln gegen den „Irrsinn aus Wiesbaden“. So rühmt sich Oliver Hegemann, Stadtverordnetenvorsteher damit, mit seiner Petition „den Nerv der Anwohner getroffen (zu) haben“. Hegemann holt noch weiter aus: „Mit meiner Petition und der damit verbundenen Plakataktion der SPD haben wir in kurzer Zeit 322 Pfungstädterinnen und Pfungstädter erreicht, die mich in der Petition mit ihrer Unterschrift gegen diesen Käse aus dem grünen Verkehrsministerium unterstützen.“ Quelle: www.spd-pfungstadt.de 2021-03-10, 12:25 Uhr

Dass die SPD geführte Stadtverwaltung und die Mehrheit der Pfungstädter Stadtverordnetenversammlung diesen Käse angerührt haben und ihnen der Nerv der Anwohner erst einmal egal war, verschweigt er wissentlich. Quelle: Beschluss STAVO zur Sanierung Freiligrathstraße vom 14.12.2020.

Noch einmal: Erst indem die Stadtverwaltung die Freiligrathstraße gegenüber dem Land Hessen, dem Förderprogramm und dem Mobilitätsfördergesetz (MobiföG) antragskonform deklarierte bestand die Möglichkeit an 1 Mio.€ Fördergelder zu kommen. Also man beantragt „Käse“ und wundert/empört sich dann, wenn man Käse bekommt.

Der Ortsverband BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Pfungstadt setzt sich weiterhin für eine generelle Tempo-30-Regelung in Pfungstadt ein. Allerdings setzt der Gesetzgeber, vor allem der Bund, diesem Ansinnen enge Grenzen, z.B. mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), hier §45 Abs. 1c.

Die politische Durchsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Deutschland, im Land der Dichter und Autofahrer, das weiß jedes Kind, ist das Bohren von ganz dicken Brettern.