Spenden

Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Pfungstadt und seine politische Arbeit vor Ort finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Die Mitgliedsbeiträge müssen an den Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen abgeführt werden.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, dann können Sie dies gerne mit einer Spende auf unser Spendenkonto tun:

Bündnis 90/Die Grünen Pfungstadt
Sparkasse Darmstadt
IBAN DE 53 5085 0150 0129 0289 80

Damit wir Ihnen eine Spendenquittung ausstellen und zusenden können, geben Sie bitte im Verwendungszweck das Stichwort "Spende" sowie Ihren Namen und die vollständige Adresse an.

 

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge. Dabei benötigt man für Zuwendungen bis 200 Euro keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Es ist dafür ausreichend, einen Kontoauszug einzureichen, aus dem die Spende hervorgeht. Trotzdem erhalten bei uns alle Spender*innen ab 50 Euro eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns eine Adresse vorliegt. Wir versenden diese stets zu Beginn eines neuen Jahres für die im Vorjahr getätigte Spende bzw. Spenden.

Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend ?
Für die Zuwendungen nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStGwird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese muss zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden; der Spenden-Betrag wird im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen.

Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).

Beispiel 1: Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.

Beispiel 2: Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.

Beispiel 3: Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt.

Beispiel 4: Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.

Staatliche Unterstützung für Spenden
Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR je SpenderIn und Jahr erhalten die Grünen 0,45 Euro je gespendeten Euro.

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